Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung einer Außengastronomie für Events auf Fl.Nr. 2023, Gemarkung Uetzing (Am Mühlenweg 1, Serkendorf), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), kann jedoch als sonstiges Vorhaben dort ausnahmsweise Zugelassen werden, da es der baulichen Erweiterung eines zulässigerweise Errichteten Gewerbebetriebs dient und die Erweiterung im Verhältnis zum vorhandenen Bestand angemessen ist (§ 35 Abs. 4 Satz 2 Nr. 6 BauGB). Die durch Nutzung der Freifläche (nach Angaben des Bauherren ca. 10 Events pro Jahr) wegfallenden Stellplätze inklusive der durch die weitere Nutzung zusätzlich nachzuweisenden Stellplätze erfolgt auf den umliegenden Grundstücken, die sich ebenfalls im Eigentum des Bauherren befinden. Die Herstellung muss jedoch wie im Plan aufgezeigt erfolgen, da sie in der Natur teilweise anderweitig erfolgt. Bei dauerhafter Nutzung ist eine grundbuchamtliche Sicherung der weiteren Stellplätze satzungsgemäß nachzuweisen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0