Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Heizhauses für eine Hackschnitzelanlage und einer Solarthermieanlage auf Fl.Nr. 80/2, Gemarkung Altenbanz (Rossacher Weg 8), wird vorbehaltlich folgender Bedingung erteilt:

Der geplanten Zufahrt und Befüllung der Anlage über den Rossacher Weg wird nicht zugestimmt. Zwischen dem ausgebautem Straßenkörper und der Grundstücksgrenze befindet sich ein Grünstreifen mit Mulde, der der Straßenentwässerung dient. Die bereits errichtete Überfahrt behindert die Abfluss- bzw. die Versickerung des dort anfallenden Niederschlagswassers und soll daher zurück gebaut werden. Zudem würde mangels Stauraum bei Befüllung der Anlage der Verkehr behindert werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0