Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 103/26, Gemarkung Unterzettlitz (Eierbergblick 2), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Unterzettlitz Nord“ und bedarf zu dessen Verwirklichung eine Befreiung hinsichtlich der lärmorientierten Grundrissgestaltung, da das Schlafzimmer im Obergeschoss auf der der Bahnlinie zugewandten Gebäudeseite liegt. Die Befreiung wird erteilt, seitens der Stadt Bad Staffelstein werden jedoch eventuelle Regressansprüche ausdrücklich ausgeschlossen, da die Bauherren diese wissentlich beantragt haben. Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0