Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Tektur zum bereits genehmigten Bauantrag über Umbau des best. Wohnhauses mit Einbau von vier Ferienwohnungen und Anbau eines Treppenhauses auf Fl.Nr. 26, Gemarkung Schwabthal (Schwabthal 6), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen vier Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0