Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über einen Garagenneubau auf Fl.Nr. 284/6, Gemarkung Frauendorf (St.-Aegidius-Str. 6), wird vorbehaltlich der Änderung der Fassadengestaltung erteilt.

Die Fassadengestaltung ist mit Stahl-Sandwich-Elementen beabsichtigt. Hier kann eine Befreiung nicht erteilt werden, da im Bebauungsplan „Frauendorf Süd“ eine Anpassungspflicht für Fassaden und Dächer der Nebengebäude an die Wohngebäude besteht. Im Weiteren sind Blechgaragen im Baugebiet unzulässig. Eine Befreiungslage ist nicht gegeben, da hier Grundzüge der Planung berührt werden. Die Fassade ist demnach in Massivbauweise mit Putz oder in Holzbauweise zu gestalten.

Die weiter beantragte Befreiung

·         Dachform Pultdach statt wie festgesetzt Satteldach oder Schleppdach max. 5° abweichend zum Wohngebäude

kann aus städtebaulicher Sicht erteilt werden, zudem liegen im Plangebiet ähnlich gelagerte Bezugsfälle vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0