Sitzung: 23.05.2022 StR/027/2022
Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt den Neuerlass der
Gestaltungssatzung für die städtebaulichen Sanierungsgebiete „Altstadt“ und
„Bahnhofstraße – Gründerzeitviertel“ in der vorliegenden Fassung vom 23.05.2022
mit der Einarbeitung der Verbessungen. Gleichzeitig tritt mit der
Bekanntmachung die bisherige Satzung in der Fassung vom 22.02.2019 außer Kraft.
Der Satzungstext ist dem Beschluss als Anlage beigefügt und Bestandteil dessen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
21 |
Nein-Stimmen: |
0 |
StRin
Gründel war bei der Abstimmung nicht im Raum anwesend.