Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt den Neuerlass der Gestaltungssatzung für die städtebaulichen Sanierungsgebiete „Altstadt“ und „Bahnhofstraße – Gründerzeitviertel“ in der vorliegenden Fassung vom 23.05.2022 mit der Einarbeitung der Verbessungen. Gleichzeitig tritt mit der Bekanntmachung die bisherige Satzung in der Fassung vom 22.02.2019 außer Kraft. Der Satzungstext ist dem Beschluss als Anlage beigefügt und Bestandteil dessen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

21

Nein-Stimmen:

0

 

StRin Gründel war bei der Abstimmung nicht im Raum anwesend.