Beschluss:

 

Aufgrund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bad Staffelstein folgende Haushaltssatzung:

 

§ 1

 

Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt

 

im Verwaltungshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit                       28.519.500 EUR

 

und im Vermögenshaushalt

 

in den Einnahmen

und Ausgaben mit                       19.306.300 EUR

 

ab.

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß­nahmen wird auf 3.898.300 EUR festgesetzt.

 

§ 3

 

Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.

 

§ 4

 

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

 

1.   Grundsteuer

a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A)                         330 v.H.

b) für die Grundstücke (B)                                                                        330 v.H.

2.  Gewerbesteuer                                                                              350 v.H.

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf  4.679.000 EUR  festgesetzt.

 

§ 6

 

Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0