Sitzung: 23.05.2022 StR/027/2022
Beschluss:
Aufgrund des Art. 63 ff.
der Gemeindeordnung erlässt die Stadt Bad Staffelstein folgende
Haushaltssatzung:
§ 1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2022 wird hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 28.519.500 EUR
und im Vermögenshaushalt
in
den Einnahmen
und
Ausgaben mit 19.306.300 EUR
ab.
§ 2
Der Gesamtbetrag der
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf
3.898.300 EUR festgesetzt.
§ 3
Verpflichtungsermächtigungen
im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze
(Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a)
für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (A) 330
v.H.
b)
für die Grundstücke (B) 330
v.H.
2. Gewerbesteuer 350
v.H.
§ 5
Der Höchstbetrag der
Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan
wird auf 4.679.000 EUR festgesetzt.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |