Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Dachstuhlerneuerung eines landwirtschaftlichen Nebengebäudes auf Fl.Nr. 107, Gemarkung Uetzing (Serkendorfer Str. 20), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0