Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Teilabbruch und Erweiterung des bestehenden Nebengebäudes mit Garage auf Fl.Nr. 2433/1, Gemarkung Uetzing (Lahmer Str. 7), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0