Sitzung: 12.04.2022 StR/026/2022
Beschluss:
Die Stadt Bad Staffelstein nimmt zum
Planfeststellungsverfahren wie folgt Stellung:
- Die nach dem Abbau geplanten neuen
Wasserflächen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Demnach wird die
Notwendigkeit des geplanten Angelsees mit einer Fläche von ca. 15 ha in
Frage gestellt, hier sollte primär die Wiederverfüllung und Wiedernutzbarmachung
als landwirtschaftliche Fläche angestrebt werden. Die Mainverlängerung,
die vorrangig der Verringerung
der Fließgeschwindigkeit dienen
soll, sollte nach Möglichkeit auf eine Schleife reduziert werden. Dies entspräche auch den in der
Uraufnahme abgebildeten Ursprungszustand des Maines
Ein entsprechender Nachweis wäre gegenüber
der Stadt Bad Staffelstein zu erbringen.
- Es ist zu prüfen, ob im Zuge der Renaturierung
nicht mehr Flächen wieder einer späteren landwirtschaftlichen Nutzung
zugeführt werden können. Während der Abbauphase ist sicherzustellen, dass
die Eigentümer bzw. deren Pächter ihre noch nicht beanspruchten Flächen
über das öffentliche Wegenetz erreichen können.
- Der vorhandene Verbindungsweg zwischen der
Mainbrücke bei Wiesen und dem Ebensfelder Stadtteil Niederau ist ein stark
frequentierter Radweg und fest in das überregionale Radwegenetz
eingebunden. Die Umverlegung mit entsprechendem Ausbau inklusive Beschilderung
hat vor Beginn der Maßnahme auf Kosten des Maßnahmenträgers zu erfolgen.
Aus touristischen Gesichtspunkten sollte geprüft werden, ob eine weitere
(fußläufige) Verbindung zwischen den Ortschaften Wiesen und Niederau z. B.
als Furt möglich ist, ebenso die Erlebbarmachung der entstehenden
Auenfläche durch geeignete Aussichts- und Rastplätze.
- Seitens der Stadt Bad Staffelstein wird die
Überlassung eines Teils der Wertpunkte aus dem Kompensationsüberschuss
gefordert. Ebenso einen Teil des durch Geländeabsenkung entstehenden
Retentionsraumes. Dadurch würde der Verlust weiterer landwirtschaftlicher
Flächen für künftige bauliche Entwicklungen vermieden.
- Vor der mit dem Kiesabbau einhergehenden
Grundwasserabsenkung ist eine entsprechende Beweissicherung durchzuführen
und vorzulegen. Während der Abbauzeit hat eine ständige
Grundwasserüberwachung bzw. –modellierung zu erfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
23 |
Nein-Stimmen: |
1 |