Beschluss:

 

Die Stadt Bad Staffelstein nimmt zum Planfeststellungsverfahren wie folgt Stellung:

  1. Die nach dem Abbau geplanten neuen Wasserflächen sollen auf ein Minimum reduziert werden. Demnach wird die Notwendigkeit des geplanten Angelsees mit einer Fläche von ca. 15 ha in Frage gestellt, hier sollte primär die Wiederverfüllung und Wiedernutzbarmachung als landwirtschaftliche Fläche angestrebt werden. Die Mainverlängerung, die vorrangig der  Verringerung der  Fließgeschwindigkeit dienen soll, sollte nach Möglichkeit auf eine Schleife reduziert werden.  Dies entspräche auch den in der Uraufnahme abgebildeten Ursprungszustand des Maines

Ein entsprechender Nachweis wäre gegenüber der Stadt Bad Staffelstein zu erbringen.

  1. Es ist zu prüfen, ob im Zuge der Renaturierung nicht mehr Flächen wieder einer späteren landwirtschaftlichen Nutzung zugeführt werden können. Während der Abbauphase ist sicherzustellen, dass die Eigentümer bzw. deren Pächter ihre noch nicht beanspruchten Flächen über das öffentliche Wegenetz erreichen können.
  2. Der vorhandene Verbindungsweg zwischen der Mainbrücke bei Wiesen und dem Ebensfelder Stadtteil Niederau ist ein stark frequentierter Radweg und fest in das überregionale Radwegenetz eingebunden. Die Umverlegung mit entsprechendem Ausbau inklusive Beschilderung hat vor Beginn der Maßnahme auf Kosten des Maßnahmenträgers zu erfolgen. Aus touristischen Gesichtspunkten sollte geprüft werden, ob eine weitere (fußläufige) Verbindung zwischen den Ortschaften Wiesen und Niederau z. B. als Furt möglich ist, ebenso die Erlebbarmachung der entstehenden Auenfläche durch geeignete Aussichts- und Rastplätze.
  3. Seitens der Stadt Bad Staffelstein wird die Überlassung eines Teils der Wertpunkte aus dem Kompensationsüberschuss gefordert. Ebenso einen Teil des durch Geländeabsenkung entstehenden Retentionsraumes. Dadurch würde der Verlust weiterer landwirtschaftlicher Flächen für künftige bauliche Entwicklungen vermieden.
  4. Vor der mit dem Kiesabbau einhergehenden Grundwasserabsenkung ist eine entsprechende Beweissicherung durchzuführen und vorzulegen. Während der Abbauzeit hat eine ständige Grundwasserüberwachung bzw. –modellierung zu erfolgen.

Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

1