Beschluss:

 

  1. Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2019 der Stadt Bad Staffelstein fest und genehmigt nachträglich alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht bereits im Einzelfall genehmigt wurden.

 

  1. Für die Jahresrechnung 2019 wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

24

Nein-Stimmen:

0