Sitzung: 12.04.2022 StR/026/2022
Beschluss:
- Der Stadtrat stellt die Jahresrechnung 2019 der Stadt Bad Staffelstein fest und genehmigt nachträglich alle über- und außerplanmäßigen Ausgaben, soweit sie nicht bereits im Einzelfall genehmigt wurden.
- Für die Jahresrechnung 2019 wird die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
24 |
Nein-Stimmen: |
0 |