Sitzung: 05.04.2022 BAU/024/2022
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zur Isolierten
Befreiung über Verbreiterung der Grundstückszufahrt von 3 m auf 5 m auf Fl.Nr.
1396/2, Gemarkung Bad Staffelstein (Hirtengasse 6), wird in Aussicht gestellt.
Für die Verbreiterung der Zufahrt wird eine
Befreiung von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „Bad Staffelstein –
Hirtengasse“ benötigt. Diese kann aus städtebaulicher Sicht nach § 31 Abs. 2
BauGB erteilt werden. Eine Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde des
Landratsamtes Lichtenfels wird nachträglich erfolgen. Das Vorhaben befindet
sich in der Einbeziehungssatzung „Bad Staffelstein – Hirtengasse“ (§ 34 Abs. 4
Satz 1 Nr. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |