Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Isolierten Befreiung über Verbreiterung der Grundstückszufahrt von 3 m auf 5 m auf Fl.Nr. 1396/2, Gemarkung Bad Staffelstein (Hirtengasse 6), wird in Aussicht gestellt.

Für die Verbreiterung der Zufahrt wird eine Befreiung von den Festsetzungen der Einbeziehungssatzung „Bad Staffelstein – Hirtengasse“ benötigt. Diese kann aus städtebaulicher Sicht nach § 31 Abs. 2 BauGB erteilt werden. Eine Prüfung durch die Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes Lichtenfels wird nachträglich erfolgen. Das Vorhaben befindet sich in der Einbeziehungssatzung „Bad Staffelstein – Hirtengasse“ (§ 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0