Sitzung: 05.04.2022 BAU/024/2022
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über
Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 857/2,
Gemarkung Bad Staffelstein (Am Fronhof 2), wird erteilt vorbehaltlich der
gesicherten Erschließung.
Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz und Garagensatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |