Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Abriss und Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 857/2, Gemarkung Bad Staffelstein (Am Fronhof 2), wird erteilt vorbehaltlich der gesicherten Erschließung. 

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz und Garagensatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0