Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Anbau eines Schwimmbades an das Wohnhaus auf Fl.Nr. 119/2, Gemarkung Schönbrunn (Reundorfer Str. 25), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bereits vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Abstandsflächen entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze werden hierbei eingehalten. Jedoch überdecken sie sich mit den Abstandsflächen des Nachbargrundstückes (Fl.Nr. 120, Gemarkung Schönbrunn, Reundorfer Str. 27).  Hier liegt jedoch ein entsprechender Antrag den Unterlagen bei. Die Würdigung der Abstandsflächensituation obliegt der Zuständigkeit des Landratsamtes. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0