Sitzung: 05.04.2022 BAU/024/2022
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über
Anbau eines Schwimmbades an das Wohnhaus auf Fl.Nr. 119/2, Gemarkung Schönbrunn
(Reundorfer Str. 25), wird erteilt.
Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die bereits vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die
erforderlichen Abstandsflächen entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze
werden hierbei eingehalten. Jedoch überdecken sie sich mit den Abstandsflächen
des Nachbargrundstückes (Fl.Nr. 120, Gemarkung Schönbrunn, Reundorfer Str.
27). Hier liegt jedoch ein
entsprechender Antrag den Unterlagen bei. Die Würdigung der
Abstandsflächensituation obliegt der Zuständigkeit des Landratsamtes. Die
Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
9 |
Nein-Stimmen: |
0 |