Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Dachgeschossausbau, sowie Errichtung von Gauben und einer außenliegenden Erschließungstreppe mit Balkonen an ein bestehendes Wohnhaus auf Fl.Nr. 10, Gemarkung Stublang (An der Döritz 1), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung müssen sechs Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden. Insgesamt werden sieben Stellplätze angeführt.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0