Sitzung: 08.03.2022 BAU/023/2022
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Errichtung eines
Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 187, Gemarkung Unterzettlitz
(nähe Niederauer Str.), kann nicht in Aussicht gestellt.
Das
Vorhaben ist bauplanungsrechtlich dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Einer ausnahmsweisen Zulassung als sonstiges Vorhaben nach § 35 Abs. 2 BauGB
steht die Beeinträchtigung öffentlicher Belange hinsichtlich Darstellung des
Flächennutzungsplans und Erweiterung und Verfestigung einer Splittersiedlung (§
35 Abs. 3 Satz 1 Nrn. 1 und 3 BauGB) entgegen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
5 |
Nein-Stimmen: |
5 |