Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Wohnhausum- und -anbau auf Fl.Nr. 2100/5, Gemarkung Bad Staffelstein (Asternweg 2), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Zum nordwestlichen Grundstücksnachbarn (Fl.Nr. 2100/4, Gemarkung Bad Staffelstein) werden die Abstandsflächen geringfügig überschritten. Der erforderliche Abweichungsantrag liegt mit nachbarlicher Zustimmung den Antragsunterlagen bei. Die Entscheidung darüber obliegt jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes Lichtenfels. Da zwei bestehende Wohneinheiten lediglich erweitert werden, ist nach der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung kein weiterer Stellplatz nachzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0