Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid über Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage  auf Fl.Nr. 236/1, Gemarkung Stadel (nähe Stadel), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB), im Geltungsbereich der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Stadel – Nord“ und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0