Sitzung: 08.03.2022 BAU/023/2022
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen zum Vorbescheid über Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Garage auf Fl.Nr.
236/1, Gemarkung Stadel (nähe Stadel), wird erteilt.
Das
Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1
BauGB), im Geltungsbereich der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Stadel
– Nord“ und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene
Umgebungsbebauung ein.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |