Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung einer Ferienwohnung im Kellergeschoss auf Fl.Nr. 852/5, Gemarkung Horsdorf (Am Brunnsteig 3, Loffeld), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Loffeld – Brunnsteig“ und entspricht nicht den darin enthaltenen Festsetzungen. Es bedarf zur Verwirklichung des Vorhabens folgende Befreiung:

·         Überschreitung der Baugrenze in östliche Richtung mit Bau eines Vordaches

Die Befreiung kann aus städtebaulicher Sicht erteilt werden. Der nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung weiter erforderliche Stellplatz wird auf dem Grundstück nachgewiesen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0