Sitzung: 08.03.2022 BAU/023/2022
Beschluss:
Das
gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau einer Hackschnitzelanlage
auf Fl.Nr. 119, Gemarkung Schönbrunn (Reundorfer Str. 23), wird erteilt.
Das
Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB)
und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bereits vorhandene
Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Abstandsflächen entlang der
südwestlichen Grundstücksgrenze werden hierbei jedoch nicht eingehalten. Hier
liegt jedoch die nachbarliche Zustimmung vor, ebenso die der weiteren
Grundstücksnachbarn. Die Würdigung der Abstandsflächensituation obliegt der
Zuständigkeit des Landratsamtes.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |