Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau einer Hackschnitzelanlage auf Fl.Nr. 119, Gemarkung Schönbrunn (Reundorfer Str. 23), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die bereits vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die erforderlichen Abstandsflächen entlang der südwestlichen Grundstücksgrenze werden hierbei jedoch nicht eingehalten. Hier liegt jedoch die nachbarliche Zustimmung vor, ebenso die der weiteren Grundstücksnachbarn. Die Würdigung der Abstandsflächensituation obliegt der Zuständigkeit des Landratsamtes.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0