Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss nimmt den Bauantrag über Neubau Wohnhaus mit Einliegerwohnung und Carport mit Lagerraum auf Fl.Nr. 100/19, Gemarkung Unterzettlitz (Moorweg 22), zur Kenntnis.

Da alle Tatbestände erfüllt werden, kann dem Vorhaben die Genehmigungsfreistellung nach Art. 58 Abs. 1 BayBO erteilt werden. Die Bauherrn werden gem. Art. 58 Abs. 3 Satz 3 BayBO entsprechend informiert, das Landratsamt Lichtenfels wurde gesondert beteiligt. Nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung sind auf dem Grundstück drei Stellplätze zu errichten. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.

 

Es wurde nicht abgestimmt.