Sitzung: 08.03.2022 BAU/023/2022
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über
Errichtung von Schleppgauben auf dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf
Fl.Nr. 111, Gemarkung Uetzing (Serkendorfer Str. 18), wird erteilt.
Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang
bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.
Durch die Baumaßnahme ergibt sich nach Maßgabe der
städtischen Stellplatz- und Garagensatzung kein Mehrbedarf an Stellplätzen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |