Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung von Schleppgauben auf dem bestehenden Wohn- und Geschäftshaus auf Fl.Nr. 111, Gemarkung Uetzing (Serkendorfer Str. 18), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Durch die Baumaßnahme ergibt sich nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung kein Mehrbedarf an Stellplätzen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0