Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Nutzungsänderung von Textil-Discounter (TAKKO) zum Getränkemarkt auf Fl.Nr. 983/3, Gemarkung Bad Staffelstein (Lichtenfelser Str. 44), wird erteilt.

Die Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Ost II“ hinsichtlich Farbgestaltung der Fassade in Firmenfarben wird für die dem Gewerbegebiet zugewandten Gebäudefassaden (Nord- und Westseite) erteilt. Die zum Ortsrand zeigende Südwand sollte jedoch auch weiterhin nach Maßgabe des Bebauungsplanes gestaltet werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0