Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Sanierung des bestehenden Einfamilienwohnhauses und Erweiterung mit zwei Wohnungen auf Fl.Nr. 6, Gemarkung Uetzing (Kirchweg 32), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz und Garagensatzung und Würdigung des Bestandschutzes erforderlichen sieben Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0