Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur TEKTUR zum genehmigten Bauantrag über Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf Fl.Nr. 32, Gemarkung Frauendorf (Döritzenweg 1), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich der „Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung Frauendorf-Ost“ und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein (§ 34 Abs. 1 BauGB).

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0