Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zur Bauvoranfrage über Nutzungsänderung Keller zur Ferienwohnung auf Fl.Nr. 852/5, Gemarkung Horsdorf (Am Brunnsteig 3), wird grundsätzlich in Aussicht gestellt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Loffeld-Brunnsteig“ und bedarf zu dessen Verwirklichung einer Befreiung von den darin enthaltenen Festsetzungen hinsichtlich Überschreitung der Baugrenze in östliche Richtung (Vordach). Bei Vorlage eines Bauantrages ist der ausreichende Stellplatznachweis gemäß der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung zu führen. Für eine Wohneinheit wären zwei, für eine Ferienwohnung ein weiterer Stellplatz nachzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0