Beschluss:

Die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zur Bauvoranfrage über Errichtung eines Bewegungsplatzes/Paddockfläche für Pferde auf Fl.Nr. 187, Gemarkung Uetzing (Nähe Theisenort), wird bei Vorlage eines entsprechenden Bauantrags in Aussicht gestellt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Da bis auf den Bodenbelag und einer Einfriedung keine weiteren baulichen Anlagen auf dem Grundstück, dass aktuell als Pferdekoppel eingezäunt ist, errichtet werden, könnte dieses Vorhaben dort ausnahmsweise als sonstiges Vorhaben zugelassen werden. Die vom Antragsteller angebotene Rückbauoption bei Aufgabe der Pferdehaltung sollte bei einer Genehmigung mit beauflagt werden.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0