Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Vorbescheid über Wohnhausneubau mit Doppelgarage und Nebenraum auf Fl.Nr. 819, Gemarkung Horsdorf (Unterer Brunnsteig), wird nicht erteilt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB). Einer ausnahmsweisen Zulassung als sonstiges Vorhaben (§ 35 Abs. 2 BauGB) steht die Beeinträchtigung öffentlicher Belange hinsichtlich der Entstehung einer Splittersiedlung (§ 35 Abs. 3 Nr. 7 BauGB) entgegen. Weiter ist aktuell die Erschließung mangels ausgebauter Zuwegung und fehlender Wasser- und Kanalanschlüsse nicht gesichert.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0