Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss stimmt der Bauvoranfrage über Errichtung einer Photovoltaik-Anlage auf Fl.Nr. 2520, Gemarkung Uetzing, grundsätzlich zu.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB) und bedarf daher zur bauleitplanerischen Zulässigkeit der Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Weiter müsste die Darstellung im Flächennutzungsplan von bisher Abgrabungsfläche in ein sonstiges Sondergebiet (§ 11 BauNVO) veranlasst werden. Die Zuständigkeit für den Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplanes, sowie der Änderungsbeschluss für den Flächennutzungsplan obliegt jedoch dem Stadtrat (Art. 32 Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 GO). Seitens des Gremiums wird dem Stadtrat empfohlen, bei Bedarf die entsprechenden Beschlüsse zu fassen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

1