Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung eines Wohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 138/3, Gemarkung Schönbrunn (Wiesenstr. 15), wird vorbehaltlich des Vorliegens des Nachweises des Retentionsraumausgleichs, sowie der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung mit Nachweis des entsprechenden Ausgleichsbedarfs erteilt.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0