Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Einbau einer Dachgeschosswohnung mit Errichtung einer Dachgaube in das best. Wohnhaus auf Fl.Nr. 626/1, Gemarkung Schwabthal (Kaider 22), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

Hinsichtlich nicht eingehaltener Abstandsflächen des Balkons liegt den Antragsunterlagen ein Abweichungsantrag bei, über den jedoch das Landratsamt Lichtenfels zuständigkeitshalber zu entscheiden hat.

Nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung sind für die neu geschaffene Dachgeschosswohnung zwei weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0