Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 1785/2, Gemarkung Bad Staffelstein (Kaiser-Lothar-Str.), wird nicht erteilt, da es den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Südwestlich der Angerstraße Teil II“ nicht entspricht. Eine Befreiungslage nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nicht mehr gegeben, da in diesem Fall die Grundzüge der Planung berührt sind.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

4