Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Anbau einer Terrassenüberdachung an best. Einfamilienhaus auf Fl.Nr. 374/1, Gemarkung Grundfeld (Vierzehnheiligener Str. 2), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0