Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 1402/43, Gemarkung Bad Staffelstein (Am Kommbühl 20), wird erteilt.

Ebenso die zur Verwirklichung des Vorhabens erforderlichen Befreiungen von den Festsetzungen des

Bebauungsplanes „Bad Staffelstein-Hirtengasse“:

  • Kniestockhöhe 75 cm, statt wie festgesetzt 50 cm,
  • Dachform Zwerchhaus Flachdach, statt wie festgesetzt Satteldach
  • Dachflächenfensterfläche 3,75 m², statt wie festgesetzt 1m²
  • Dachfarbe anthrazit, statt wie festgesetzt ziegelrot

Die beantragten Befreiungen können erteilt werden, da Grundzüge der Planung nicht berührt werden, sie städtebaulich vertretbar sind und im Plangebiet bereits ähnlich gelagerte Bezugsfälle vorliegen.

Die Nachbarunterschriften liegen vollständig vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0