Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Ausbau OG der Scheune auf Fl.Nr. 368, Gemarkung Horsdorf (Eichelsee 1), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt bauplanungsrechtlich im Außenbereich (§ 35 BauGB), kann jedoch als sonstiges Vorhaben ausnahmsweise dort zugelassen werden, da die Tatbestände des § 35 Abs. 4 Nr. 1 BauGB (Nutzungsänderung des Gebäudes; zweckmäßige Verwendung erhaltenswerter Bausubstanz, da das OG der Scheune sehr marode ist; keine wesentliche Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes; die Aufgabe der bisherigen Nutzung liegt nicht länger als sieben Jahre zurück; zulässige Errichtung vor mehr als sieben Jahren; das Gebäude steht im räumlich-funktionalen Zusammenhang mit der Hofstelle; Entstehung einer dritten Wohnung). Nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung sind zwei weitere Stellplätze nachzuweisen, was Aufgrund der Grundstücksgröße jedoch unproblematisch ist.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

9

Nein-Stimmen:

0