Sitzung: 23.11.2021 StR/019/2021
Beschluss:
Aufgrund des § 10 Abs.1 und 2 des Gesetzes über den Ladenschluss -LadSchlG- in Verbindung mit § 2 der Ladenschlussverordnung -LschlV- erlässt die Stadt Bad Staffelstein die Verordnung über den Ladenschluss im Gebiet der Stadt. Die Verordnung hat bei Beschlussfassung vorgelegen und ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
19 |
Nein-Stimmen: |
0 |