Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Büro auf Fl.Nr. 1579/2, Gemarkung Bad Staffelstein (Pferdsfelder Weg 68), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pferdsfelder Weg“ und entspricht hinsichtlich der Gestaltung den darin enthaltenen Festsetzungen. Da die Tatbestände des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnung für Betriebsinhaber, Zuordnung zum Betrieb, Unterordnung hinsichtlich Baumasse und Grundfläche gegenüber Grundstücksgröße/Bestand) erfüllt werden, kann eine Ausnahme bezüglich der geplanten Wohnnutzung im festgesetzten Gewerbegebiet zugestimmt werden.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0