Sitzung: 09.11.2021 BAU/018/2021
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Büro auf Fl.Nr. 1579/2, Gemarkung Bad Staffelstein (Pferdsfelder Weg 68), wird erteilt.
Das Vorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Pferdsfelder Weg“ und entspricht hinsichtlich der Gestaltung den darin enthaltenen Festsetzungen. Da die Tatbestände des § 8 Abs. 3 Nr. 1 BauNVO (Wohnung für Betriebsinhaber, Zuordnung zum Betrieb, Unterordnung hinsichtlich Baumasse und Grundfläche gegenüber Grundstücksgröße/Bestand) erfüllt werden, kann eine Ausnahme bezüglich der geplanten Wohnnutzung im festgesetzten Gewerbegebiet zugestimmt werden.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |