Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Doppelhauses mit vier Stellplätzen auf Fl.Nr. 681/8, Gemarkung Uetzing (Am Linsenbühl 8), wird erteilt.

Ebenso die folgenden Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Linsenbühl – Uetzing“:

-       Überschreitung des Baufensters in nordöstliche Richtung

-       Geländeauffüllung

-       Dachüberstand 77 cm statt wie festgesetzt 50 cm

-       Dachflächenfenster größer als 1 m² je Dachhälfte

-       Kniestockhöhe 75 cm statt wie festgesetzt 25 cm

Den Befreiungen stehen keine baurechtlichen Belange entgegen, somit können die Befreiungen erteilt werden, im Plangebiet liegen bereits ähnlich gelagerte Bezugsfälle vor.

Die erforderlichen Nachbarunterschriften liegen ebenfalls vor.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0