Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag (Deckblatt) über Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 13 Wohneinheiten auf Fl.Nr. 1638, Gemarkung Bad Staffelstein (Schwerdtmacherstraße 8), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nun nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

In der unmittelbaren Umgebung bestehen bereits mehrere Gebäude mit drei Geschossen (II+D). Das Landratsamt, das im Vorfeld bereits beteiligt wurde, hat die Genehmigungsfähigkeit nach Planänderung in Aussicht gestellt. Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen 22 Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Das auf dem Grundstück anfallende Niederschlagswasser ist zu versickern.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

2

Nein-Stimmen:

8