Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt die Aufstellung der Klarstellungs- und Einbeziehungssatzung „Stadel Nord“. Der Geltungsbereich umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 236/1, 41/Teilfl. und 42, alle Gemarkung Stadel und beinhaltet die Ausweisung von vier Bauparzellen als Mischbaufläche.

Weiter wird der von der Bauverwaltung erstellte Satzungsentwurf in der Fassung vom 19.10.2021 gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sowie sonstigen Trägern öffentlicher Belange beschlossen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

23

Nein-Stimmen:

0