Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Aufstockung des Nebengebäudes und Umbau des Anwesens zum Zweifamilienhaus auf Fl.Nr. 444, Gemarkung Bad Staffelstein (Badumstr. 1), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen zwei Stellplätze werden auf dem Grundstück nachgewiesen. Hinsichtlich nicht eingehaltener Abstandsflächen liegen den Bauantragsunterlagen die entsprechenden Übernahmeerklärungen bei.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0