Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung einer Garage auf Fl.Nr. 2136, Gemarkung Bad Staffelstein (Lindenweg 10), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Hinsichtlich nicht eingehaltener Abstandsflächen liegen den Bauantragsunterlagen Abweichungsanträge bei, über die jedoch zuständigkeitshalber das Landratsamt Lichtenfels zu entscheiden hat (Art. 63 Abs. 1 BayBO). Die dafür erforderlichen Nachbarunterschriften liegen vor.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0