Sitzung: 05.10.2021 BAU/017/2021
Beschluss:
Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Neubau eines Einfamilienhauses auf Fl.Nr. 67/1, Gemarkung Schönbrunn (Hauptstr. 3), wird erteilt.
Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Auf dem Grundstück werden die nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung erforderlichen zwei Stellplätze nachgewiesen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
10 |
Nein-Stimmen: |
0 |