Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Wohnhausneubau mit Doppelcarport auf Fl.Nr. 9/1, Gemarkung Unnersdorf (Weinbergstr. 6), wird erteilt.

Das Gebäude liegt außerhalb des festgesetzten Überschwemmungsgebietes des Mains (HQ100), bedarf jedoch zusätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, deren Erteilung jedoch im Zuständigkeitsbereich des Landratsamtes liegt. Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0