Beschluss:

Das gemeindliche Einvernehmen zum Bauantrag über Errichtung einer Holzbau-Fertigungshalle mit Planungsbüro auf Fl.Nrn. 1965, 1963, Gemarkung Bad Staffelstein (Auwaldstraße), wird erteilt.

Das Vorhaben liegt innerhalb im Zusammenhang bebauter Ortsteile (§ 34 Abs. 1 BauGB) und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die vorhandene Umgebungsbebauung ein. Nach Maßgabe der städtischen Stellplatz- und Garagensatzung werden auf dem Grundstück insgesamt 16 Stellplätze errichtet. Vom § 5 Abs. 4 Stellplatz- und Garagensatzung wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt.

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

10

Nein-Stimmen:

0