Beschluss:

 

Der Ausschuss für Klima und Energie nimmt zur Kenntnis, dass für die Anstrahlung der Fassaden von städtischen Gebäude bereits Regelungen zur Abschaltung der Beleuchtung ab 23:00 Uhr bestehen, bzw. diese noch umgesetzt werden.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Zeitraum der Anstrahlung der Bäume in der Bahnhofstraße zu überprüfen, damit die Richtlinien des Art. 9 BayImSchG auch in diesem Bereich eingehalten werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0