Beschluss:

 

Aus Gründen des Natur- und Flächenschutzes sollte die Errichtung von Photovoltaik-Anlagen vorrangig auf bereits versiegelten Flächen sowie auf Dachflächen und an Gebäudefassaden erfolgen.

 

Um dem Klimawandel entgegenzuwirken sowie dem wachsenden Energiebedarf gerecht zu werden, sind zusätzlich Errichtungen von Photovoltaik Freiflächenanlagen anzustreben.

Die Fraktionen beraten sich im eigenen Bereich, welcher prozentuale Anteil an Photovoltaik Freiflächenanlagen im gesamten Stadtgebiet anzusetzen ist.

In einer der nächsten Sitzungen des Klima- und Energieausschusses wird eine Grundsatzentscheidung hierzu getroffen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt geeignete Konversionsflächen/ Flächen im gesamten Stadtgebiet ausfindig zu machen und dem Ausschuss in einer der nächsten Sitzungen des Ausschusses vorzustellen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

8

Nein-Stimmen:

0