Beschluss:

 

Der Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Schönbrunn – Reundorfer Straße“ im beschleunigten Verfahren nach § 13 b BauGB.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 281, 282 und 282/2, Gemarkung Schönbrunn, am östlichen Rand des Stadtteils. Als Gebietstyp wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA, § 4 BauNVO) festgesetzt.

Ebenso wird nach Kenntnisnahme des vom Planungsbüro IVS aus Kronach vorgelegten Entwurf des Bebauungsplanes "Schönbrunn - Reundorfer Straße" (Planstand 20.07.2021) die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 a Abs. 2, 13 Abs. 2 i. V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

22

Nein-Stimmen:

0