Sitzung: 20.07.2021 StR/016/2021
Beschluss:
Der
Stadtrat der Stadt Bad Staffelstein beschließt die Aufstellung des
Bebauungsplanes „Schönbrunn – Reundorfer Straße“ im beschleunigten Verfahren
nach § 13 b BauGB.
Der
Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst die Grundstücke Fl.Nrn. 281, 282
und 282/2, Gemarkung Schönbrunn, am östlichen Rand des Stadtteils. Als
Gebietstyp wird ein Allgemeines Wohngebiet (WA, § 4 BauNVO) festgesetzt.
Ebenso
wird nach Kenntnisnahme des vom Planungsbüro IVS aus Kronach vorgelegten
Entwurf des Bebauungsplanes "Schönbrunn - Reundorfer Straße"
(Planstand 20.07.2021) die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden
sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange nach §§ 13 a Abs. 2, 13 Abs. 2 i.
V. m. 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Von einer Umweltprüfung nach § 2
Abs. 4 BauGB wird gem. § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.
Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen: |
22 |
Nein-Stimmen: |
0 |