Beschluss:

 

Auf Grund des Art. 7 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in der derzeit geltenden Fassung erlässt die Stadt Bad Staffelstein die Siebte Satzung zur Änderung der Satzung über die Erhebung eines Kurbeitrages. Die Satzung hat bei Beschlussfassung vorgelegen und ist Bestandteil des Beschlusses.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

20

Nein-Stimmen:

0

 

StR Breidenbach war bei der Abstimmung nicht im Raum anwesend.