Beschluss:

Der Grundstücks-, Umwelt- und Bauausschuss empfiehlt dem Stadtrat, den mit Schreiben vom 13.06.2021 abgefassten Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Pferdsfelder Weg“, in dem die im Bebauungsplan vorhandenen Festsetzungen um einen Passus, dass Arbeitnehmerunterkünfte in Reihenhäusern nicht zugelassen werden, ergänzt werden sollen, nicht zu fassen.

Aufgrund der durch die Vorhaltung von Aufenthaltsräumen und Kochgelegenheiten in der genehmigten Arbeitnehmerunterkunft erfüllten Wohnnutzung, die eine allgemeine Zulässigkeit im festgesetzten allgemeinen Wohngebiet (WA, § 4 BauNVO) bewirkt, wäre die beantragte Aufnahme einer Formulierung, dass Arbeitnehmerunterkünfte in Reihenhäusern nicht zulässig seien, rechtlich schlicht fehlerhaft.

Die beantragte Änderung des Bebauungsplanes wäre gem. Art. 32 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 GO durch den Stadtrat zu beschließen.

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja-Stimmen:

5

Nein-Stimmen:

5